{"id":38,"date":"2018-11-03T14:39:08","date_gmt":"2018-11-03T14:39:08","guid":{"rendered":"http:\/\/mitbestimmung-citybahn.de\/mitbestimmung\/?page_id=38"},"modified":"2020-09-08T21:55:06","modified_gmt":"2020-09-08T19:55:06","slug":"stichwort-notwendige-kooperationspartner","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mitbestimmung-citybahn.de\/mitbestimmung\/?page_id=38","title":{"rendered":"Stichwort notwendige Kooperationspartner"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Stichwort notwendige Kooperationspartner<\/strong> \u2013 <em>Projektgesellschaft, Haushaltslage MZ-SWA-R\u00dcD,\u00a0Zustimmungserfordernis<\/em><\/p>\n<p>F\u00fcr das Projekt Citybahn sind Investitionszusch\u00fcsse des Bundes und der Bundesl\u00e4nder Hessen und Rheinland-Pfalz fest eingeplant. Ohne diese \u00f6ffentliche Bezuschussung lie\u00dfe sich das Vorhaben nicht realisieren.<\/p>\n<p>Um an alle F\u00f6rdermittel wie geplant zu gelangen, muss die Citybahn von Bad Schwalbach bis zum Hauptbahnhof nach Mainz gef\u00fchrt werden, also mehrere St\u00e4dte und zwei Bundesl\u00e4nder miteinander verbinden. Daher ist es zwingend, dass sich die betroffenen Kommunen zum Projekt Citybahn einig sind, sie sind notwendige Kooperationspartner.<\/p>\n<p>Deshalb\u00a0wurde am\u00a03. August 2017 von der Mainzer Stadtwerke AG und der WVV Wiesbaden Holding GmbH die CityBahn GmbH notariell gegr\u00fcndet. Beide Gesellschafter hielten anfangs\u00a0jeweils 50 Prozent des Stammkapitals. Gegenstand des Unternehmens CityBahn GmbH sind die Planung, der Bau und der sp\u00e4tere Betrieb der CityBahn Mainz \u2013 Wiesbaden \u2013 Bad Schwalbach in Verbindung mit dem vorhandenen Mainzer Stra\u00dfenbahnnetz.<\/p>\n<p>Seit dem 08.03.2018 ist auch der\u00a0Rheingau-Taunus-Kreis durch einen entsprechenden Beschluss des Kreistags bei der CityBahn GmbH\u00a0eingestiegen und hat einen Anteil von 25,1 % der Gesch\u00e4ftsanteile \u00fcbernommen. Man erhofft sich auch dort eine F\u00f6rderung durch den Bund und das Land Hessen von bis zu 87,5 %. Eine endg\u00fcltige Entscheidung zum Bau einer Citybahn auf Kreisgebiet wurde dadurch aber vorerst noch nicht gef\u00e4llt.<\/p>\n<p>F\u00fcr\u00a0die Stadt Mainz gilt hingegen, dass diese zwar an der F\u00f6rderung des Gesamtprojekts mit 60 % der Baukosten durch den Bund\u00a0wie die beiden anderen Kommunen\u00a0 teilnehmen w\u00fcrde. Anders als im Land Hessen d\u00fcrfte die Subventionierung durch das Land Rheinland-Pfalz aber nicht bis zu 27,5 %, sondern deutlich weniger betragen. Wie der Mainzer OB bei der gemeinsamen Pressekonferenz am 12.12.2017 erkl\u00e4rte, wolle die Stadt Mainz sich dennoch weiter am Projekt beteiligen.<\/p>\n<p>Seit Anfang Juni 2018 hat sich auch der RMV und zwar mit 10 % an der CityBahn GmbH beteiligt. Mainz und Wiesbaden halten jeweils nur noch 32,45 % der Gesch\u00e4ftsanteile, der Gesch\u00e4ftsanteil des Rheingau-Taunus-Kreises ist bei 25,1 % geblieben. Wie es hei\u00dft, soll der Beitritt des RMV auf die interne Kostenverteilung der Gesellschafter\u00a0keinen Einfluss haben, die Bau- und Planungskosten sollen allein die 3 bisherigen Gesellschafter je nach\u00a0Streckenl\u00e4nge auf ihrem Gebiet tragen.\u00a0\u00a0Offen ist aber, wie sich die Beschaffungskosten f\u00fcr die Fahrzeuge der Citybahn verteilen sollen.<\/p>\n<p>Die wohl\u00a0wichtigste Frage ist ebenfalls\u00a0wohl noch ungekl\u00e4rt bzw. zumindest bislang nicht \u00f6ffentlich beantwortet: Die CityBahn GmbH wird nicht einmal nach den k\u00fchnsten Tr\u00e4umen jemals Gewinne erwirtschaften. Nach welchem Schl\u00fcssel\u00a0werden sich dann aber die drei beteiligten Kommunen eigentlich die zu erwartenden Verluste der CityBahn GmbH im laufenden Betrieb aufteilen? Kann und soll es dazu kommen, dass die Stadt Wiesbaden die Verluste der Citybahn in Mainz subventioniert oder auch umgekehrt? Oder kann und soll dem Rheingau-Taunus-Kreis von den beiden gr\u00f6\u00dferen Kommunen bei den Verlusten in besonderer Weise unter die Arme gegriffen werden? \u00a0Eine Einigkeit beim Bau der Citybahn muss nicht in Stein gemei\u00dfelt sein und f\u00fcr den jahrzehntelangen Betrieb mit Verlusten fortgelten. M\u00f6glicherweise gehen eines Tages die Interessen der drei Kommunen alleine aus wirtschaftlichen Notwendigkeiten heraus\u00a0auch wieder auseinander.<\/p>\n<p>In der notwendigen Mitwirkung der Stadt Mainz und des Rheingau-Taunus-Kreises beim Projekt Citybahn liegen also Stolpersteine, die Wiesbaden gar nicht alleine wegr\u00e4umen k\u00f6nnte. Auch politisch m\u00fcssen die Verh\u00e4ltnisse in den beiden anderen Kommunen ja nicht zwingend so bleiben wie sie momentan sind.<\/p>\n<p>Einen so genannten Grundsatzbeschluss, die Citybahn zu bauen und zu betreiben, gibt es bekanntlich noch nicht. Dar\u00fcber muss jede der beteiligten Kommunen noch gesondert entscheiden. Aber was stellen sich die Gesellschafter eigentlich vor, wenn es in Wiesbaden zu einem B\u00fcrgerentscheid kommt und dort die Citybahn mehrheitlich abgelehnt wird? Dann w\u00fcrde der Citybahn ihr Herzst\u00fcck fehlen und das Projekt w\u00e4re selbstverst\u00e4ndlich insgesamt auch f\u00fcr die restlichen Gesellschafter unweigerlich gestorben.\u00a0Mainz sowie der Rheingau-Taunus-Kreis sollten diese M\u00f6glichkeit besser einplanen.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><a href=\"http:\/\/mitbestimmung-citybahn.de\/mitbestimmung\/?page_id=20\"><strong>ZUR\u00dcCK<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Stichwort notwendige Kooperationspartner \u2013 Projektgesellschaft, Haushaltslage MZ-SWA-R\u00dcD,\u00a0Zustimmungserfordernis F\u00fcr das Projekt Citybahn sind Investitionszusch\u00fcsse des Bundes und der Bundesl\u00e4nder Hessen und Rheinland-Pfalz fest eingeplant. 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