{"id":1605,"date":"2020-09-19T21:16:18","date_gmt":"2020-09-19T19:16:18","guid":{"rendered":"https:\/\/mitbestimmung-citybahn.de\/mitbestimmung\/?p=1605"},"modified":"2020-10-25T18:18:06","modified_gmt":"2020-10-25T17:18:06","slug":"kompromissvorschlag-von-gruene-spd-zur-fragestellung-fuer-den-buergerentscheid-city-bahn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mitbestimmung-citybahn.de\/mitbestimmung\/?p=1605","title":{"rendered":"(19.09.20) aktualisiert: zur Fragestellung f\u00fcr den B\u00fcrgerentscheid City-Bahn"},"content":{"rendered":"<p>[Update des <a href=\"https:\/\/mitbestimmung-citybahn.de\/mitbestimmung\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/2020-06-16-Kompromissvorschlag-Gruene-SPD-zur-Fragestellung-Buergerentscheid-Citybahn.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Beitrags vom 16.06.2020<\/a>]<\/p>\n<p>Wie in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 \u00fcber ein so genanntes Vertreterbegehren nach \u00a7 8b Abs. 1 Satz 2 HGO entschieden wurde, soll am 01.11.2020 ein B\u00fcrgerentscheid mit folgender Fragestellung durchgef\u00fchrt werden:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px\"><em><strong>\u201eSoll der Verkehr in Wiesbaden, zur Vermeidung von Staus und weiteren Verkehrsbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr den Autoverkehr, durch eine leistungsf\u00e4hige Stra\u00dfenbahn (City-Bahn) von Mainz kommend \u00fcber die Wiesbadener Innenstadt bis Bad Schwalbach weiterentwickelt werden, um Verkehrszuw\u00e4chse aufzufangen und Umweltbelastungen (Luftverschmutzung, L\u00e4rmbelastung) zu verringern?\u201c<\/strong><\/em><\/p>\n<p>1.<\/p>\n<p>Der Vorschlag zur Fragestellung ist nicht neutral, sondern tendenzi\u00f6s und davon getragen, bestimmte Vorteile einer Stra\u00dfenbahn f\u00fcr Wiesbaden vorzugeben. Die Fragestellung hat wegen der Integration dieser Vorteile einen <em><strong>manipulativen Charakter<\/strong><\/em>, d.h. es soll eine Antwort mit \u201eJa\u201c m\u00f6glichst erreicht und eine Antwort mit \u201eNein\u201c m\u00f6glichst vermieden werden. Dies begegnet f\u00fcr sich genommen rechtlichen Bedenken zur Zul\u00e4ssigkeit. Eine rechtlich zul\u00e4ssige Fragestellung f\u00fcr einen B\u00fcrgerentscheid m\u00fcsste objektiv bzw. wertneutral gehalten werden und d\u00fcrfte die Wahlberechtigten nicht beeinflussen. Dies gilt auch dann, wenn der B\u00fcrgerentscheid nicht durch ein B\u00fcrgerbegehren, sondern gem\u00e4\u00df \u00a7 8b Abs. 1 Satz 2 HGO quasi ersatzweise durch ein Vertreterbegehren herbeigef\u00fchrt werden soll. F\u00fcr subjektiv empfundene Vor- oder Nachteile ist nur in dem vor Durchf\u00fchrung des B\u00fcrgerentscheids vorgesehenen \u201eWahlkampf\u201c Raum gegeben, denn nach \u00a7 8b Abs. 5 HGO ist den B\u00fcrgern im Falle der Durchf\u00fchrung eines B\u00fcrgerentscheides die von den Gemeindeorganen vertretene Auffassung darzulegen.<\/p>\n<p>Die rechtlichen Bedenken gegen die Fragestellung h\u00e4tten gen\u00fcgend Anlass gegeben, mit guten Erfolgsaussichten beim zust\u00e4ndigen Verwaltungsgericht eine Klage anh\u00e4ngig zu machen. Allerdings hatte und hat auch unsere B\u00fcrgerinitiative kein Interesse daran, einen B\u00fcrgerentscheid auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Auch wenn also am 01.11.2020 der B\u00fcrgerentscheid durchgef\u00fchrt wird, ist der manipulative Inhalt der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Fragestellung zu durchleuchten und hier genauer aufzuzeigen:<\/p>\n<p>2.<\/p>\n<p>Die Fragestellung enth\u00e4lt objektiv betrachtet 4 als vorteilhaft erscheinende Effekte bzw. Argumente f\u00fcr die City-Bahn<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px\">a. Vermeidung von Staus,<br \/>\nb. Vermeidung weiterer Verkehrsbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr den Autoverkehr,<br \/>\nc. Verkehrszuw\u00e4chse auffangen und<br \/>\nd. Umweltbelastungen verringern,<\/p>\n<p>die sich jedoch inhaltlich als Schein-Argumente erweisen und zumindest zu einer Irref\u00fchrung geeignet sind.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px\">a.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px\">Die Einrichtung einer leistungsf\u00e4higen Stra\u00dfenbahn ist f\u00fcr sich genommen eben nicht geeignet, Staus zu vermeiden. Staus bilden sich gewiss nicht nur durch hohe Verkehrsaufkommen, sondern aus vielf\u00e4ltigen Gr\u00fcnden, u.a. auch durch Unf\u00e4lle, Baustellen, Umleitungen etc., worauf eine Stra\u00dfenbahn keinerlei Einfluss hat. Ohnehin k\u00f6nnte unter gr\u00f6\u00dftem Wohlwollen eine Stra\u00dfenbahn nur indirekt und nur punktuell einer Staubildung entgegenwirken, n\u00e4mlich dann, wenn Autofahrer auf das Verkehrsmittel Stra\u00dfenbahn tats\u00e4chlich dauerhaft umsteigen w\u00fcrden und nur dort, wo eine Stra\u00dfenbahn auch wirklich verkehrt. Dass Autofahrer in der Zukunft dauerhaft auf ihr (Benzin-, Diesel-, Elektro-, Hybrid- oder Wasserstoff-) Auto verzichten und auf eine erst noch zu bauende Stra\u00dfenbahn wechseln, ist keine wissenschaftlich gesicherte Folge, sondern eine blo\u00dfe Hoffnung oder Chance. Die angedachte Stra\u00dfenbahn, laut Fragestellung f\u00fcr den B\u00fcrgerentscheid bestehend aus einer einzigen Linie, bedient au\u00dferdem nur einen kleineren Teil des Stadtgebiets, d.h. dort wo sie nicht verkehren w\u00fcrde, kann sie auch keine Staus vermeiden. Die pauschale Aussage, die City-Bahn k\u00f6nne Staus vermeiden, ist in dieser Allgemeinheit schlicht falsch.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px\">b.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px\">Auch Verkehrsbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr den Autoverkehr k\u00f6nnen derart allgemein formuliert nicht durch eine Stra\u00dfenbahn vermieden werden. Verkehrsbeschr\u00e4nkungen sind n\u00e4mlich nicht nur aufgrund kommunaler Entscheidungen, sondern auch durch Landes- oder Bundesrecht denkbar, wie etwa Geschwindigkeitsbeschr\u00e4nkungen, Nacht- und Durchfahrverbote. Auch kann eine Kommune auf Landes- und Bundestra\u00dfen nicht frei \u00fcber Verkehrsbeschr\u00e4nkungen entscheiden. Das schlimmste aber an der Fragestellung ist, dass sie an dieser Stelle eine offene und h\u00f6chst bedenkliche Androhung enth\u00e4lt, dass der Autoverkehr ohne den Bau einer Stra\u00dfenbahn weiter eingeschr\u00e4nkt werden solle. Wer also beim B\u00fcrgerentscheid mit Nein stimmen sollte, soll sich nach dem Willen der Verfasser der Fragestellung auf neue Verkehrsbeschr\u00e4nkungen gefasst machen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px\">c.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px\">Eine Stra\u00dfenbahn ist wiederum per se nicht geeignet, f\u00fcr sich genommen Verkehrszuw\u00e4chse in der Stadt Wiesbaden \u00fcberall aufzufangen. Wenn \u00fcberhaupt, so w\u00e4re eine Stra\u00dfenbahn als Massentransportmittel lediglich geeignet, mehr Fahrg\u00e4ste im \u00d6PNV auf ihrem ganz konkreten Streckennetz zu transportieren. Zwischen dem HBF Mainz und dem HBF Wiesbaden existiert hingegen schon eine S-Bahn-Verbindung, so dass der Mehrnutzen einer zus\u00e4tzlichen Schienenverbindung zwischen beiden St\u00e4dten in Gestalt einer Stra\u00dfenbahn erheblich relativiert wird. Die berechtigte Frage ist zudem, ob auf den Strecken, auf denen eine Stra\u00dfenbahn verkehren soll, der vorhandene Busverkehr wirklich ausgelastet oder eben doch noch ausbauf\u00e4hig ist.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px\">Davon abgesehen wird man einen gr\u00f6\u00dferen Verkehrszuwachs im Wiesbadener \u00d6PNV entgegen anderslautenden Behauptungen gerade eben nicht unterstellen k\u00f6nnen, da die Einwohnerzahl und die Zahl der Arbeitspl\u00e4tze in Wiesbaden im Vergleich zu anderen Metropolen im Rhein-Main-Gebiet bis 2030 in Wahrheit nur noch sehr ma\u00dfvoll wachsen und in nicht zu ferner Zukunft sogar wieder abnehmen wird (lt. Statistischem Bundesamt ist die Zahl der Einwohner Deutschlands aufgrund demographischer Gegebenheiten wohl sp\u00e4testens ab 2040 deutlich r\u00fcckl\u00e4ufig).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px\">\u00dcbergangen wird in diesem Zusammenhang auch, dass die geplante Stra\u00dfenbahn von Mainz \u00fcber die Wiesbadener Innenstadt nach Bad Schwalbach diejenigen Wohn- und Arbeits-Quartiere gar nicht bedienen w\u00fcrde, wo ein Zunahme von Einwohnern und Arbeitspl\u00e4tzen zu erwarten w\u00e4re. Die Fragestellung mit der angedeuteten Streckenf\u00fchrung bezieht sich insbesondere nicht auf Erbenheim, Nordenstadt oder Bierstadt mit den jeweiligen gro\u00dfen Neubaugebieten oder gar auf das neue Planungsgebiet Ostfeld.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px\">Ferner wird offenbar bewusst verschwiegen, dass der \u00d6PNV, zumindest vor\u00fcbergehend f\u00fcr einige Jahre, eine Krise durchstehen muss. Die aktuellen Prognosen des RMV gehen n\u00e4mlich zu Recht davon aus, dass aufgrund der Einschnitte durch die Corona-Pandemie evtl. erst gegen Ende 2024 die Zahl der Fahrg\u00e4ste sich wieder der Auslastung aus fr\u00fcheren Jahren ann\u00e4hern wird (Artikel \u00fcber RMV \u201eHohe Einnahmeverluste im Jubil\u00e4umsjahr\u201c WK vom 26.05.2020). Jedenfalls haben fr\u00fchere Prognosen zur Entwicklung des \u00d6PNV durch die Corona-Krise ihre Grundlage f\u00fcr die n\u00e4chsten Jahre ganz sicher eingeb\u00fc\u00dft. Im \u00dcbrigen kann niemand sicher genug voraussehen, ob nicht in der Zeit nach Corona eine neue Epidemie oder gar Pandemie viele Menschen davon abh\u00e4lt, Massentransportmittel zu benutzen, wenn es dazu in Gestalt anderer Verkehrsmittel eine sicherere Alternative gibt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px\">d.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px\">Eine Stra\u00dfenbahn ist gewiss nicht das einzige Mittel, um Umweltbelastungen zu verringern. Zu einer solchen Verringerung w\u00fcrde ein R\u00fcckgang des Individualverkehrs, aber auch die Umstellung des Individualverkehrs auf emissionsfreien und im Falle von E-Fahrzeugen auf lautlosen Betrieb leisten. Unabh\u00e4ngig von der Einf\u00fchrung einer Stra\u00dfenbahn werden in Wiesbaden laut Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung und laut Luftreinhalteplan nicht nur alle ESWE-Busse, sondern auch die Fahrzeuge des st\u00e4dtischen Fuhrparks nach und nach gegen emissionsfreie Fahrzeuge ausgetauscht.<\/p>\n<p>3.<\/p>\n<p>Die Fragestellung ist schlie\u00dflich aus einem weiteren Grund deshalb unaufrichtig und irref\u00fchrend, weil sie ausblendet, dass eine Stra\u00dfenbahn von Mainz \u00fcber Wiesbaden nach Bad Schwalbach nur dann \u00fcberhaupt realisiert werden k\u00f6nnte, wenn die Finanzierung in allen 3 beteiligten Kommunen gesichert w\u00e4re. Dies w\u00e4re aber nur und erst dann der Fall, wenn die standardisierte rein volkswirtschaftliche Bewertung im Rahmen einer Nutzen-Kosten-Untersuchung\u00a0 (&#8222;NKU&#8220;) einen Wert von gr\u00f6\u00dfer 1 ergibt und wenn die L\u00e4nder Hessen und Rheinland-Pfalz sowie der Bund verbindliche F\u00f6rderzusagen von bis zu 87,5 % (oder gar 90 %?) der Baukosten tats\u00e4chlich erteilen. Solche verbindlichen F\u00f6rderzusagen f\u00fcr das gesamte Projekt liegen allerdings noch nicht vor, sie w\u00e4ren erst nach Vorliegen eines Planfeststellungsbeschlusses und erst dann zu erteilen, wenn die Strecke endg\u00fcltig feststeht. Daher h\u00e4tte zur Vermeidung von Irrt\u00fcmern ein Vorbehalt in die Fragestellung aufgenommen werden m\u00fcssen, dass die Realisierung der bezeichneten Stra\u00dfenbahn von einer F\u00f6rdermittelvergabe durch Hessen, Rheinland-Pfalz und den Bund abh\u00e4ngig w\u00e4re.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich geh\u00f6rt zur objektiven Wahrheit bei der Finanzierung auch noch dazu, dass die laufenden Betriebskosten einer Stra\u00dfenbahn die Einnahmen aller Voraussicht nach deutlich \u00fcbersteigen werden, d.h. der Betrieb einer Stra\u00dfenbahn wird zu Verlusten f\u00fchren. Solche Verluste sind derzeit nicht bezifferbar. Sie werden allerdings nicht durch irgendwelche F\u00f6rdermittel von Bund und Land bis auf Null kompensiert, sondern den st\u00e4dtischen Haushalt direkt oder indirekt auf Dauer belasten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[Update des Beitrags vom 16.06.2020] Wie in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 \u00fcber ein so genanntes Vertreterbegehren nach \u00a7 8b Abs. 1 Satz 2 HGO entschieden wurde, soll am 01.11.2020 ein B\u00fcrgerentscheid mit folgender Fragestellung durchgef\u00fchrt werden: \u201eSoll der Verkehr in Wiesbaden, zur Vermeidung von Staus und weiteren Verkehrsbeschr\u00e4nkungen&hellip; <\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3,4],"tags":[],"class_list":["post-1605","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-buergerentscheid","category-stadtpolitik"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/mitbestimmung-citybahn.de\/mitbestimmung\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1605","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/mitbestimmung-citybahn.de\/mitbestimmung\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/mitbestimmung-citybahn.de\/mitbestimmung\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mitbestimmung-citybahn.de\/mitbestimmung\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mitbestimmung-citybahn.de\/mitbestimmung\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1605"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/mitbestimmung-citybahn.de\/mitbestimmung\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1605\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2170,"href":"https:\/\/mitbestimmung-citybahn.de\/mitbestimmung\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1605\/revisions\/2170"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/mitbestimmung-citybahn.de\/mitbestimmung\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1605"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/mitbestimmung-citybahn.de\/mitbestimmung\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1605"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/mitbestimmung-citybahn.de\/mitbestimmung\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1605"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}