Stichwort notwendige Kooperationspartner – Projektgesellschaft, Haushaltslage MZ-SWA-RÜD, Zustimmungserfordernis
Für das Projekt Citybahn sind Investitionszuschüsse des Bundes und der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz fest eingeplant. Ohne diese öffentliche Bezuschussung ließe sich das Vorhaben nicht realisieren.
Um an alle Fördermittel wie geplant zu gelangen, muss die Citybahn von Bad Schwalbach bis zum Hauptbahnhof nach Mainz geführt werden, also mehrere Städte und zwei Bundesländer miteinander verbinden. Daher ist es zwingend, dass sich die betroffenen Kommunen zum Projekt Citybahn einig sind, sie sind notwendige Kooperationspartner.
Deshalb wurde am 3. August 2017 von der Mainzer Stadtwerke AG und der WVV Wiesbaden Holding GmbH die CityBahn GmbH notariell gegründet. Beide Gesellschafter hielten anfangs jeweils 50 Prozent des Stammkapitals. Gegenstand des Unternehmens CityBahn GmbH sind die Planung, der Bau und der spätere Betrieb der CityBahn Mainz – Wiesbaden – Bad Schwalbach in Verbindung mit dem vorhandenen Mainzer Straßenbahnnetz.
Seit dem 08.03.2018 ist auch der Rheingau-Taunus-Kreis durch einen entsprechenden Beschluss des Kreistags bei der CityBahn GmbH eingestiegen und hat einen Anteil von 25,1 % der Geschäftsanteile übernommen. Man erhofft sich auch dort eine Förderung durch den Bund und das Land Hessen von bis zu 87,5 %. Eine endgültige Entscheidung zum Bau einer Citybahn auf Kreisgebiet wurde dadurch aber vorerst noch nicht gefällt.
Für die Stadt Mainz gilt hingegen, dass diese zwar an der Förderung des Gesamtprojekts mit 60 % der Baukosten durch den Bund wie die beiden anderen Kommunen teilnehmen würde. Anders als im Land Hessen dürfte die Subventionierung durch das Land Rheinland-Pfalz aber nicht bis zu 27,5 %, sondern deutlich weniger betragen. Wie der Mainzer OB bei der gemeinsamen Pressekonferenz am 12.12.2017 erklärte, wolle die Stadt Mainz sich dennoch weiter am Projekt beteiligen.
Seit Anfang Juni 2018 hat sich auch der RMV und zwar mit 10 % an der CityBahn GmbH beteiligt. Mainz und Wiesbaden halten jeweils nur noch 32,45 % der Geschäftsanteile, der Geschäftsanteil des Rheingau-Taunus-Kreises ist bei 25,1 % geblieben. Wie es heißt, soll der Beitritt des RMV auf die interne Kostenverteilung der Gesellschafter keinen Einfluss haben, die Bau- und Planungskosten sollen allein die 3 bisherigen Gesellschafter je nach Streckenlänge auf ihrem Gebiet tragen. Offen ist aber, wie sich die Beschaffungskosten für die Fahrzeuge der Citybahn verteilen sollen.
Die wohl wichtigste Frage ist ebenfalls wohl noch ungeklärt bzw. zumindest bislang nicht öffentlich beantwortet: Die CityBahn GmbH wird nicht einmal nach den kühnsten Träumen jemals Gewinne erwirtschaften. Nach welchem Schlüssel werden sich dann aber die drei beteiligten Kommunen eigentlich die zu erwartenden Verluste der CityBahn GmbH im laufenden Betrieb aufteilen? Kann und soll es dazu kommen, dass die Stadt Wiesbaden die Verluste der Citybahn in Mainz subventioniert oder auch umgekehrt? Oder kann und soll dem Rheingau-Taunus-Kreis von den beiden größeren Kommunen bei den Verlusten in besonderer Weise unter die Arme gegriffen werden? Eine Einigkeit beim Bau der Citybahn muss nicht in Stein gemeißelt sein und für den jahrzehntelangen Betrieb mit Verlusten fortgelten. Möglicherweise gehen eines Tages die Interessen der drei Kommunen alleine aus wirtschaftlichen Notwendigkeiten heraus auch wieder auseinander.
In der notwendigen Mitwirkung der Stadt Mainz und des Rheingau-Taunus-Kreises beim Projekt Citybahn liegen also Stolpersteine, die Wiesbaden gar nicht alleine wegräumen könnte. Auch politisch müssen die Verhältnisse in den beiden anderen Kommunen ja nicht zwingend so bleiben wie sie momentan sind.
Einen so genannten Grundsatzbeschluss, die Citybahn zu bauen und zu betreiben, gibt es bekanntlich noch nicht. Darüber muss jede der beteiligten Kommunen noch gesondert entscheiden. Aber was stellen sich die Gesellschafter eigentlich vor, wenn es in Wiesbaden zu einem Bürgerentscheid kommt und dort die Citybahn mehrheitlich abgelehnt wird? Dann würde der Citybahn ihr Herzstück fehlen und das Projekt wäre selbstverständlich insgesamt auch für die restlichen Gesellschafter unweigerlich gestorben. Mainz sowie der Rheingau-Taunus-Kreis sollten diese Möglichkeit besser einplanen.