Bürgerentscheid CityBahn Wiesbaden – Website der Bürgerinitiative Mitbestimmung Citybahn

Stichwort Zeitabläufe Planung und Realisierung

 

Stichwort Zeitabläufe Planung und Realisierung – Vorplanung, Akteurswerkstatt, Bürgerbeteiligung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Planfeststellungsverfahren, Bauzeit/Inbetriebnahme

1. Planungsstand Citybahn Sommer 2017

Bericht eines Mitglieds der BI über den Verlauf der „Akteurswerkstatt“ am 26.06.2017

Der Bericht ist ausführlich und dadurch etwas länger, um die Atmosphäre der Veranstaltung, die Reaktionen der Referenten und der Bürger zu vermitteln.

Wer es kürzer haben möchte – hier die Ergebnisse in Stichworten:

  • Die Planungsgemeinschaft unter Leitung von SchüsslerPlan bearbeitet zur Zeit die Grundlagenermittlung und die Vorplanung für die Strecke Rhein-Main Hochschule bis Brückenkopf Theodor-Heuss-Brücke. Die Ergebnisse sollen bis Oktober 2017 vorliegen. 

Knackpunkte aus technischer Sicht:

  • die Querung des Bahnhofsvorplatz (wie aus der Bahnhofstraße die Bahn weitergeführt wird)
  • die Brückenquerung in der Mainzer Straße
  • im Süden der Brückenkopf Mainz Kastell, mit der Zeltdach Haltestelle. Herstellen einer Umsteigebeziehung und dann die eigentliche Brückenquerung der Theodor Heuss Brücke selbst.
  • der Anspruch Projektgemeinschaft an die Planung ist eine aktive Beteiligung der Akteure. Es sollen Streckenvarianten zusammengestellt werden, um im Ergebnis eine Entscheidungsgrundlage zu erzeugen.

 

Thema Bürgerbeteiligung:

Ein von ESWE beauftragtes Büro hat 120 sogenannte Akteure in der Stadt Wiesbaden zur Vorbereitung der Bürgerbeteiligung eingeladen.

  • Dabei handelt es sich um Schlüsselpersonen und Multiplikatoren aus der Stadt, die die Stadt gut kennen und die im Zusammenhang mit der CityBahn sagen können, was hier in Wiesbaden funktioniert. Bisher hat es zwei Sitzungen bei der ESWE gegeben bei der Fachplaner, Experten aus der Stadt und ausgewählte Multiplikatoren zusammen saßen.
  • Akteure sind immer nur organisierte Bürgerinnen und Bürger.
  • Die Akteurswerkstatt ist nicht Bestandteil der Bürgerbeteiligung und war als geschlossene Veranstaltung nur für Akteure nicht für normale Bürger gedacht.
  • Die Bürgerbeteiligung soll erst im Oktober 2017 starten.

 

Fragen und Antworten:

Prof. Zemlin zum Streckenverlauf und Planung:

  • “Der Begriff CityBahn ist meine Wortschöpfung, wir wollten den Begriff Stadtbahn nicht mehr verwenden.”
  • “Es gibt noch keine Trasse, es ist nur ein Strich der da gemalt wurde. Ergebnis der Vorplanung soll sein, herauszufinden was möglich ist und in diesem Prozess sollen sich Straßen- bzw. Trassenführung verdichten. Es wäre fatal, wenn jetzt schon ein etwas schärferer Plan herausgegeben werden würde, weil dann jeder sagen würde, die Würfel sind schon gefallen.
  • Geplant ist langfristig nicht nur die eine Strecke von Bad Schwalbach bis Mainz sondern das Ziel ist, ganz Wiesbaden anzubinden. “Wir wollen das zu einem Netz erweitern.”
  • “Die Trassenführung wird jetzt noch geprüft und dann gehen wir in die Bürgerbeteiligung und was dann rauskommt, das ist für uns dann verbindlich.”
  • Es ist richtig, dass nur eine Stadtbahn mit eigenem Gleiskörper vom Bund gefördert wird. Wir wollen, dass die Stadtbahn am Autostau vorbeifährt und nicht mitten drin steht.

Am 26. Juni 2017 fand im Rathaus der Stadt Wiesbaden die sogenannte „Akteurswerkstatt CityBahn“ statt.

Teilnehmer waren unter anderem der Umwelt-und Verkehrsdezernent Herr Kowol, der Geschäftsführer der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH Professor Doktor Zemlin, mittlerweile auch Geschäftsführer der CityBahn GmbH, sowie Vertreter der Planungsgemeinschaft Schüsslerplan/Mailänder.

Der Planungsauftrag wurde an eine Planungsgemeinschaft bestehend aus drei Ingenieurbüros vergeben. Schüsslerplan ist Verfahrensführer und war bereits 2001 mit der Erstellung von Gutachten für die Stadtbahn beauftragt. Im Jahr 2012 wurde diese Ingenieurgesellschaft wiederum tätig und hat frühere Berechnungen von sich und dem Ingenieurbüro PTV nochmals vertieft und aktualisiert. Seit dem Jahr 2001 empfiehlt diese Ingenieurgesellschaft die Realisierung einer Stadtbahn in Wiesbaden.

Herr Meyer als Projektleiter der Planungsgemeinschaft erläuterte den Status quo der Planung:

Innerhalb der Planungsgemeinschaft ist das Projekt in zwei Teilabschnitte geteilt, einen nördlichen und einen südlichen. Im nördlichen Bereich ist Schüsslerplan für die Planung und im südlichen Bereich Mailänder für die Planung zuständig.

Der Streckenverlauf ist in vier Planungsabschnitte unterteilt:

Der erste Planungsabschnitt “Wiesbaden Innenstadt bis zum Brückenkopf Mainz Kastell” wird bereits bearbeitet.

(Zur Erläuterung: Bei dem mit der Planungsgemeinschaft abgeschlossenen Ingenieurvertrag handelt es sich um einen sogenannten „Stufenvertrag“. Die Projektstufe 1, mit den Leistungsphasen Grundlagenermittlung und Vorplanung ist wiederum in die Teilabschnitte – Bad Schwalbach bis Stadtgrenze Wiesbaden, – Stadtgrenze Wiesbaden bis Hochschule Rhein-Main, – Theodor Heuss Brücke bis Mainz Hauptbahnhof West, aufgeteilt. Abgerufen und in Bearbeitung ist der Teilabschnitt-Stadtgrenze Wiesbaden bis Hochschule Rhein-Main aus der Projektstufe 1).

– Der Abruf weiterer Planungsabschnitte solle in Kürze folgen, so das in den weiteren Planungsabschnitten der Bereich Bad Schwalbach über die Stadtgrenze Wiesbaden bis zur Hochschule und auch der Mainzer Abschnitt in der Planung ausgelöst werden soll. In diesen Planungsabschnitten sollen ebenfalls die Grundlagenermittlung und die Vorplanung erbracht werden.

Der Planungsbeginn war der 15. Mai 2017 für den Innenstadtbereich Wiesbaden bis zum Brückenkopf Theodor Heuss Brücke.

Zum Zeitpunkt der Veranstaltung war bereits mit der Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung begonnen, dabei handelt es sich um den Baustein, der absichern soll, dass die darauffolgende Vorplanung technisch einwandfrei und sicher umgesetzt wird und das eine Kostensicherheit hergestellt werden kann.

Der zweite Schritt sei Mitte Juni angelaufen, die sogenannte Vorplanung. Der Vertreter von Schüsslerplan erklärte, dass für die Vorplanung gerne die Anregungen, die heute in der Akteurswerkstatt und in den nächsten Wochen mitgeteilt werden, aufgegriffen werden sollen. Die Planungsgemeinschaft will Ideen zusammentragen, um Varianten-Alternativen der Streckenführung daraus zu entwickeln, diese sollen technisch bewertet werden und am Schluss soll das Ergebnis der Vorplanung als Entscheidungsvorlage zur Verfügung stehen, damit dann eine Vorzugsvariante (des Streckenverlauf) ausgewählt werden kann.

Das Ziel der Vorplanung sei es, eine Vorzugsvariante als Entscheidungsgrundlage zu haben, mit der die Planungsgemeinschaft dann in die Leistungsphase 3, die Entwurfsplanung, und anschließend in die Leistungsphase 4, das Genehmigungsverfahren, einsteigen kann. Im Rahmen der Vorplanung soll eine Kostenschätzung hergestellt werden.

Zeitplan:

Die Planungsgemeinschaft hat Mitte Mai den Auftrag erhalten. Die Grundlagenermittlung war bis zum Zeitpunkt der Akteursveranstaltung noch nicht abgeschlossen.

Der Vertreter von Schüsslerplan hat vorgetragen, dass mit Beginn der Vorplanung bei der Planungsgemeinschaft auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Bürgerbeteiligung beginn verbunden mit den großen Ziel, dass Oktober/November die Entscheidungsvorlagen so vorbereitet sind, sodass man eine Linienfindung (Streckenverlauf) hat, mit der man in die weitere Planung gehen können. Sofern alle Gremien zustimmen würden, könnte die Planungsgemeinschaft dann Anfang 2018 mit der Entwurfsplanung starten.

Knackpunkte der Planung aus technischer Sicht sind:

– die Querung des Bahnhofsvorplatz (wie aus der Bahnhofstraße die CityBahn weitergeführt wird),

– die Brückenquerung in der Mainzer Straße

– und dann, dies wurde besonders betont, im Süden der Brückenkopf Mainz Kastell, mit der Zeltdach Haltestelle. Es sei schwierig, dort eine technisch einwandfreie Lösung zu finden, mit der die CityBahn dort vorbeikommt. Ferner müsse eine Umsteigebeziehung hergestellt werden und dann die eigentliche Brückenquerung der Theodor Heuss Brücke selbst.

Zusammenfassend stellte der Vertreter der Planungsgemeinschaft fest:

Der Anspruch der zukünftigen Projektgemeinschaft an die Planung sei ganz klar eine aktive Beteiligung der Akteure, deshalb sei man heute hier, um Themen zu sammeln, die dann in den nächsten Wochen und Monaten gemeinsam bearbeitet werden sollen. Diese Themen sollen dann in Streckenvarianten zusammengestellt werden und im Ergebnis eine Entscheidungsgrundlage zu erzeugen.

Besonders betont wurde von dem Vertreter der Planungsgemeinschaft und das sehe man ja schon heute im Rahmen dieser Veranstaltung, dass eine offene und transparente Projektkommunikation gepflegt werden solle. Das habe man sich ganz oben auf die Fahnen geschrieben. Er kündigte an, eine Plattform für den Planungsaustausch zur Verfügung zu stellen, damit für alle Akteure immer der aktuellste Plan im Rahmen der Planung zur Verfügung stehe. Der Inhalt der Planung soll heruntergeladen werden können.

Thema Bürgerbeteiligung:

Der Vertreter eines Büros, das die Ausschreibung zur Vergabe der Bürgerbeteiligung betreut erklärte, dass sie von der ESWE im Vorfeld der Bürgerbeteiligung gebeten wurden, zu sondieren, wie ein solcher Beteiligungsprozess aussehen könne.

Man sei dann auf ein paar Schlüsselpersonen und Multiplikatoren aus der Stadt, die die Stadt gut kennen und die im Zusammenhang mit der CityBahn sagen können, was hier in Wiesbaden funktionieren könne zugegangen.

(Man fragt sich, wer diese Schlüsselpersonen und Multiplikatoren gesucht und gefunden hat und nach welchen Kriterien diese definiert werden?!)

Bisher habe es zwei Sitzungen bei der ESWE gegeben, bei der Fachplaner, Experten aus der Stadt und ausgewählte Multiplikatoren zusammen saßen.

Es wurde angekündigt, dass man sich in einer zweiten Sitzung darüber austauschen wolle, wie man bis Oktober/Herbst, wenn die Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Untersuchung und die ersten Ergebnisse der Planungsgemeinschaft vorliegen und sich der ganze Planungsprozess verdichtet zu einer Kommunikation im Sinne einer Bürgerbeteiligung kommen könne.

(Ergänzung: im Rahmen der von der SW ausgeführten Ausschreibung zur Vergabe der Durchführung der Bürgerbeteiligung wurde die Agentur CP/Kompartner in Kooperation mit Zebralog mittlerweile beauftragt)

Es folgten Wortmeldungen aus dem Auditorium:

Ein Bürger:

Der Unterschied zwischen der hier vorgestellten CityBahn und einer Straßenbahn ist der Gleiskörper. Bei der Straßenbahn kann jeder Fußgänger die Straße überqueren, da die Schienen ebenerdig verlegt sind und gerade kein eigener Gleiskörper vorhanden ist. Von 17 km, die hier geplant sind, sind 16 km auf eigenem Gleiskörper und nur 1 km in der Innenstadt ist ebenerdig. Es ist für den Bürger irreführend, wenn hier von Transparenz gesprochen wird und ständig von einer Straßenbahn statt von einer Stadtbahn geredet wird. Dies kann man insbesondere bei den bildhaften Darstellungen sehen, die sowohl in der Presse als auch von ESWE verwendet werden, wo es bis heute keine Darstellung der Stadtbahn auf einem eigenen Gleiskörpers und auch keine Oberleitung gibt. Es werden immer nur Bilder von Straßenbahnen (jedoch ohne Oberleitung) veröffentlicht. Im Sinne der hier ständig erwähnten und strapazierten Transparenz wünsche ich mir, dass diese Irreführung aufhört.

Antwort des Referenten Bürgerbeteiligung :

Ja, das ist richtig, man müsse mit den Begrifflichkeiten aufpassen, die müssten richtig verwendet werden, damit man keine Verwirrung stiftet.

Wortmeldung:

Ich bin nur Bürgerin und frage, da ich zufällig von dieser Veranstaltung im Kurier gelesen habe, um den Stellenwert diese Diskussion hier überhaupt verstehen zu können:

Wie sind denn die hier anwesenden Akteure ausgewählt worden? Wer sind die Akteure, die jetzt die nächsten Schritte bestimmen? Wie vereinbart sich das mit der bemühten Bürgerbeteiligung?

Antwort des Referenten Bürgerbeteiligung:

In der medialen Darstellung ist etwas schief gelaufen. Diese Veranstaltung ist gerade nicht Teil des Bürgerbeteiligungsprozesses. Die Bürgerbeteiligung befindet sich gerade erst in der Ausschreibung und ist noch nicht vergeben (diese Aussage war zum Zeitpunkt der Veranstaltung korrekt). Wir haben von ESWE den Auftrag erhalten, diese vorzubereiten.

Der Referent führt weiter aus, dass Akteure immer nur organisierte Bürgerinnen und Bürger sind. Diese wurden als Menschen, die ein bisschen näher an dem fachlichen Geschehen dran sind, definiert. Da man nicht mit allen sprechen konnte, wurde beschlossen (wer hat das beschlossen?), einen geschlossenen Verteiler der gemeinsam (wer verbirgt sich hinter gemeinsam?) abgestimmt wurde, zu erstellen. Man habe gefragt, wer denn in Wiesbaden dazugehört (nach welchen Kriterien gehört man dazu?) und zu dieser Veranstaltung eingeladen werden sollte. Eigentlich sollte das ein geschlossener Kreis sein. Das Ziel sei es gewesen in einem Kreis von Leuten, die verstehen, wie die Stadt Wiesbaden tickt (???????), wie man mit solchen Planungs-und Entscheidungsprozessen umgeht, darüber zu beraten, wie man es nachher richtig machen soll.

Das sei heute keine Bürgerbeteiligung, weil die Bürger eigentlich noch nicht eingeladen werden sollten, da aufgrund des Rates, der heute im Rahmen dieser Akteurswerkstatt abgegeben wird, erst entwickelt werden solle, wie in zukünftigen Schritten bis zum Herbst die Bürger eingeladen werden soll.

(Es gibt also Akteure, die wissen wie die Stadt Wiesbaden tickt und die entscheiden, wie die Bürgerbeteiligung aussehen soll und es gibt die Bürgerinnen und Bürger, die dann machen dürfen, was die Akteure sich ausgedacht haben?!)

Jetzt seien die Akteure (der Verteiler hat 120 Akteure) – bis zum Herbst – tätig, dann solle die allgemeine Öffentlichkeit, als auch die nicht organisierte breite Öffentlichkeit, über die Ergebnisse und Entscheidungsgrundlagen informiert (informiert über die Ergebnisse der Akteure) werden, um dann auch über die Auswirkungen der Planungsanforderungen zu debattieren(debattieren bedeutet nicht, das die Bürger eine Entscheidung treffen dürfen über das Ob der Citybahn, wohl nur über das Wie!).

Konkrete Antwort des Referenten an die Fragestellerin:

Für Sie ist diese Veranstaltung an sich gar nicht gedacht.”

Es entspann sich dann eine Diskussion über den auf einer Folie eingezeichneten Streckenverlauf. Hierzu erklärte Herr Professor Zemlin:

Es gibt noch keine Trasse, es ist nur ein Strich der da gemalt wurde. Das Ergebnis der Vorplanung soll ja sein herauszufinden was möglich ist und in diesem Prozess sollen sich Straßen-bzw. die Trassenführung verdichten. Dann müsste man natürlich sehr schnell mit den Betroffenen in eine Diskussion einsteigen. Es wäre fatal, wenn jetzt schon ein etwas schärferer Plan herausgegeben werden würde, weil dann jeder sagen würde, die Würfel sind schon gefallen.

Er versprach den anwesenden Akteuren (nicht den Bürgern), dass sobald man mehr wisse, diese auch in den Prozess mit einbezogen werden sollen. Professor Zemlin wies ausdrücklich darauf hin, dass er den Anspruch habe, sofort darüber zu informieren, wenn er mehr wisse. Er erklärte ausdrücklich, dass die Akteure sich jetzt noch mit Anregungen Bedenken und Vorschlägen einbringen können.

Herr Professor Zemlin führte darüber hinaus aus, dass es ihm auch wichtig ist, dass man nicht nur die eine Strecke von Bad Schwalbach bis Mainz im Auge habe, sondern dass es das Ziel sei, ganz Wiesbaden anzubinden. “Wir wollen das zu einem Netz erweitern.” Die Trassenführung wird jetzt noch geprüft und dann gehen wir in die Bürgerbeteiligung und was dann rauskommt, das ist für uns dann verbindlich.

Auf weitere Nachfrage aus dem Auditorium bestätigte Herr Professor Zemlin, dass nur eine Stadtbahn mit eigenem Gleiskörper (6m Breite ohne Haltestellen, im Bereich der geplanten Haltestellen auf einer Länge von 60m 12 m Breite und im ersten Planungsabschnitte auf einer Länge von 16 km) vom Bund gefördert wird.

“Wir wollen dass die Stadtbahn am Autostau vorbeifährt und nicht mitten drin steht. Wir werden in regelmäßigen Abständen Fußgängerüberwege schaffen und gegebenenfalls auch mit Ampeln, damit eine sichere Querung möglich ist.”

(Rückschluss: Ansonsten ist außerhalb der Überwege eine Querung nicht möglich!)

2. Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie Planfeststellungsverfahren

Die zwischenzeitlich gegründete CityBahn GmbH meint, die erste Citybahn könne schon in 5 Jahren bzw. im Jahr 2022 rollen. Dieser Zeitplan wird von Mainzer Seite sehr zurückhaltend als „ambitioniert“ bezeichnet. Die CityBahn GmbH gab zu den zeitlichen Abläufen ursprünglich an, die Entwurfsplanung könne in 2018 erstellt und – nach Fertigstellung der Genehmigungsplanung – das Planfeststellungsverfahren in 2019 durchgeführt werden. Für die reine Bauzeit wären demnach 3 Jahre eingeplant.

In Wahrheit ist das Projekt schon jetzt in Verzug, denn die Entwurfsplanung soll nun erst im März 2019 abgeschlossen sein und die Abgabereife der Genehmigungsplanung sowie die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sind für das 2. Halbjahr 2019 angekündigt. In Wahrheit wird aber die Entwurfsplanung, die Genehmigungsplanung und die Durchführung des gesetzlich für Straßenbahnprojekte vorgeschriebenen Planfeststellungsverfahrens schon mindestens 7 bis 9 Jahre benötigen. Die nachfolgenden Berechnungen beruhen auf den jahrelangen Erfahrungen eines Mitglieds unserer Bürgerinitiative bei vergleichbaren Großprojekten.

Nach Erteilung des Planungsauftrags muss von folgenden Abläufen ausgegangen werden:

A. Grobplanung, Ermittlung des konfliktärmsten Korridors, Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Für die Ermittlung des günstigsten Korridors ist auf jeden Fall eine UVP erforderlich. Selbst wenn in Wiesbaden bereits eine Biotopkartierung für die von der Planung betroffenen Gebiete besteht, ist diese auf ihre Aktualität hin zu überprüfen. Außerdem sind bereits in diesem Planungsstadium die durch die Planung tangierten öffentlichen und privaten Belange zu ermitteln, um zu verhindern, dass spätere Umplanungen mit weiterem Zeitverlust erforderlich werden.

Beispiele für private Belange: Eigentum, Nutzungsrechte, Existenzbedrohung, Immissionsbeeinträchtigungen.

Beispiele für öffentliche Belange: Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Wasserwirtschaft, Immissionsschutz, Schutz von Natur und Landschaft, Denkmalschutz, Bodenschutz, Belange anderer Planungsträger.

Dazu die rechtzeitige Bürgerbeteiligung.

Dauer: Mindestens 1 ½ bis 2 Jahre.

B. Erstellung der Planfeststellungsunterlagen

Zum Beispiel Erstellung des

  • Erläuterungsberichts einschließlich Variantenvergleich, Beschreibung der zu erwartenden Schadstoffemissionen und -immissionen, Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter,
  • technischen Plans,
  • Grunderwerbsplans und Grunderwerbsverzeichnisses.

Dauer: Mindestens 1 Jahr.

C. Durchführung der Anhörungsverfahrens durch die zuständige Behörde

Dauer: Mindestens 1 ½ bis 2 Jahre.

D. Beschlussverfahren

Erstellung des Planfeststellungsbeschlusses

Dauer: Mindestens 1 – 2 Jahre.

E. Rechtstreitigkeiten

Zuständigkeit: § 48 Abs. 1 Nr. 7 Hessischer Verwaltungsgerichtshof in Kassel (OVG)

Dauer: Abhängig von der Zahl der Klagen und der Arbeitsbelastung bei Gericht! geschätzt mindestens 2 Jahre

Gesamtdauer für die Phasen A bis E: 7 – 9 Jahre

 

3. Bauzeit/Inbetriebnahme

Erst nach Vorliegen eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses darf mit dem Bau begonnen werden. Dieser Planfeststellungsbeschluss stellt quasi die „Baugenehmigung“ dar.

Über die genaue Dauer der reinen Bauzeit bis zur Inbetriebnahme der Citybahn kann nur spekuliert werden. Zwar geht die CityBahn GmbH offenbar von einer reinen Bauzeit von lediglich 3 Jahren aus, so dass die erste Citybahn unter Berücksichtigung unserer obigen Berechnungen vermutlich frühestens im Jahr 2027 rollen könnte. Es wäre jedoch nicht außergewöhnlich, wenn es bei einem derartigen Großobjekt zu vielfältigen Störungen und Verzögerungen auch noch in einzelnen Bauabschnitten kommt und dadurch die Inbetriebnahme der Citybahn nach hinten verschoben werden muss.

Man kann es drehen und wenden wie man will: die erste Citybahn wird in Wiesbaden ganz sicher nicht im Jahr 2022 ihren Betrieb aufnehmen können und zwar selbst dann nicht, wenn die Mehrheit in Politik und Bevölkerung dies so wollten.

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