24. Mai 2019
Offener Brief and die Stadtverordnetenversammlung:
Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverordnetenversammlung,
bei der gestrigen (23.05.2019) Stadtverordnetenversammlung haben Sie unser Bürgerbegehren, trotz erneuten und vorherigen Appell, für unzulässig erklärt.
Sie sind nicht der rechtlichen Empfehlung gefolgt: Im Zweifel für die Bürgerschaft. Der Hinweis der FDP Fraktion, dass im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2017, explizit im Protokoll festgehalten wurde, dass es sich um keinen Grundsatzbeschluss handelt, erklärte die Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/DieGrünen und OB Kandidatin Frau Hinninger:
„Glauben Sie auch, dass die Erde eine Scheibe ist?“
und erklärte damit alle Stadtverordneten, die damals dem Beschluss zustimmten, für offensichtlich dumm, einfältig und den eigenen Beschluss für nichtig.
Dies bedarf keines weiteren Kommentars. Umso erstaunlicher war, dass die Stadtverordneten diese Polemik ohne Widerspruch entgegennahmen.
Am Tag des Grundgesetzes hat die Mehrheit der Stadtverordneten nach dem Grundsatz gehandelt:
Im Zweifel gegen die Bürgerschaft !
Ungeachtet einer späteren juristischen Beurteilung muss die Frage gestellt werden: Welchen Wert haben ab jetzt und in Zukunft noch Beschlüsse und Protokolle, wenn nicht einmal die Stadtverordneten selbst sich noch daran gebunden fühlen? Statt also Vertrauen zurück zu gewinnen, wurde dem traurigen Bild der Wiesbadener Stadtpolitik eine weitere hässliche Facette hinzugefügt. Sie haben der politischen Kultur dieser Stadt damit einen Bärendienst erwiesen.
Wir werden den Klageweg beschreiten. Denn wir sind davon überzeugt, dass vor Gericht der Grundsatz
Im Zweifel für die Bürgerschaft! Gültigkeit hat.
Der als Alternative von der Rathauskooperation gestellte und beschlossene Antrag (Umsetzung eines Vertreterbegehrens bis zum Sommer 2020, ohne Festlegung auf unsere Fragestellung und mit der Begründung, dass nach über € 2 Mio. Ausgaben allein nur für Agenturen/Kommunikation/Rechtsanwälte die „Bürger aktuell immer noch nicht verstanden hätten“ und also weitere Millionen fließen sollen) ist aus unserer Sicht lediglich ein Teilerfolg.
Diesen Status hätte man schon vor einem Jahr beschließen können, was allerdings am generellen Widerstand zur Bürgerbeteiligung gescheitert ist.
Ob und welche Mehrheiten sich 2020 für ein Vertreterbegehren finden lassen und unter welchen Bedingungen, dass wird man sehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bürger & Wähler für diese politischen und taktischen Manöver über Zeitpunkt und Fragestellung „Bürgerentscheid Citybahn“ ab jetzt KEIN Verständnis mehr aufbringen!
Wiesbaden, den 24. Mai 2019
Im Namen der Mitglieder der BI Mitbestimmung Citybahn