Nachdem am Morgen des 12.12.2017 in einer gemeinsamen Pressekonferenz der beiden Oberbürgermeister von Wiesbaden und Mainz eine neue (nicht endgültige !) Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) für das Projekt Citybahn mit einer neuen „Vorschlagslinienführung“ über Biebrich vorgestellt worden war, wurde diese am Nachmittag dann nochmals in einer gemeinsamen Sitzung der Verkehrsausschüsse von Wiesbaden und Mainz im Bürgerhaus Kastel erläutert und diskutiert. Diese neue NKU nach der „Standardisierten Bewertung“ gelangt zu einem gesamtwirtschaftlichen (nicht betriebswirtschaftlichen) Nutzen-Kosten-Quotienten von 1,5. Ein Wert von über 1 ist erforderlich, damit der Bund und die Länder ein kommunales Verkehrsprojekt subventionieren. Demnach habe, so die gemeinsame Pressemitteilung, das Projekt Citybahn eine weitere Hürde auf dem Weg zu seiner Realisierung genommen.
Wie sowohl bei der Pressekonferenz, als auch bei der gemeinsamen Sitzung der Verkehrsausschüsse deutlich wurde, werden nun in Wiesbaden Vorbereitungen getroffen, in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.12.2017 einen Beschluss herbeizuführen, dass bald auch die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für das Projekt Citybahn beauftragt wird.
Kommentar:
Auch wenn Herr OB Gerich bei der Pressekonferenz darüber berichtete, aufgrund der neuen NKU mit einem Wert von 1,5 sei nun vom Bund bereits eine mündliche Förderzusage gegeben worden, musste er in der sich anschließenden Fragestunde den Pressevertretern gegenüber einräumen, dass diese Förderzusage natürlich nicht verbindlich sei. Ein formeller Förderbescheid könne erst ergehen, wenn die LH Wiesbaden bzw. die anderen beteiligten Kommunen einen Förderantrag stellen würden. Ein solcher Förderantrag könne aber erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens (bei Vorliegen eines Planfeststellungsbeschlusses) gestellt werden.
Wie sich unsere Annahme bestätigte, müssen außerdem in den weiteren Projektphasen die „Standardisierten Bewertungen“ ständig weiter überprüft und aktualisiert werden, wobei in allen Verfahrensschritten Bund und Land als Zuwendungsgeber fortlaufend eingebunden werden müssen. Der Nutzen-Kosten-Quotient von 1,5 kann sich damit durchaus noch ändern, etwa durch die Steigerung von Baukosten, auch wenn es seitens der Verfasser der neuen NKU hieß, die bisherige Berechnung berge angeblich keine größeren Risiken mehr.
Ob aber das Projekt Citybahn eines Tages von Bund und Land mit Zuschüssen von bis zu 87,5 % gefördert wird, ist nicht entscheidend. Auch Zuschüsse von Bund und Land sind Steuergeld und Fördermittel sind nun einmal stets begrenzt. Wenn Wiesbaden Fördermittel für die Citybahn erhält, dann erhält eine andere Kommune für ihr Verkehrsprojekt eben keine Fördermittel oder entsprechend weniger.
Die etwaige Bezuschussung der Citybahn erstreckt sich außerdem nur auf die reinen Baukosten und nicht auf die Planungs- und Fahrzeugbeschaffungskosten. Erst recht gibt es keine Zuschüsse für die laufende Wartung und Unterhaltung im Betrieb der Citybahn. Diese Kosten trägt – zu ihrem jeweiligen Anteil – jede an der Citybahn beteiligte Kommune ausschließlich selbst. Wie hoch die Eigenanteil für Wiesbaden ausfallen dürfte, ergibt sich aus dem Kommentar vom 20.11.2017. Es bleibt also dabei: Die Citybahn wird für Wiesbaden ganz sicher kein „Schnäppchen“.
Und was ist mit den Bedenken vieler Bürger und Bürgerinnen? Diese werden ihnen nicht dadurch genommen, dass das Projekt Citybahn „gesamtwirtschaftlich“ einen überwiegenden Nutzen haben soll. Damit ist nicht gesagt, dass ein solches starres Schienenverkehrssystem – innerstädtisch – in Wiesbaden wirklich alternativlos, sinnvoll und zukunftsweisend ist. Und es ist zudem äußerst fraglich, wie ein solches raumforderndes Verkehrsmittel angesichts der beengten – innerstädtischen – Straßenverhältnisse den übrigen Verkehr nicht maßgeblich beeinträchtigen soll.