Wie auf dieser Seite schon berichtet, war in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.12.2017 mit der Mehrheit von CDU, Grünen und SPD noch beschlossen worden, über die Frage eines Bürgerentscheids durch ein Vertreterbegehren erst gemeinsam mit dem Grundsatzbeschluss zur Citybahn zu entscheiden. Dieser Beschluss ist nun überholt.
Am 25.01.2018 erklärte die FDP in einer Pressemitteilung, sie werde bei der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.02.2018 erneut beantragen, über die Grundsatzentscheidung zum Bau und Betrieb einer Citybahn nach Vorliegen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) einen Bürgerentscheid zu beschließen (Vertreterbegehren).
Nachdem zuvor schon aus dem Ortsbeirat Kastel Stimmen aus dem Kreis der CDU laut geworden waren, einen Bürgerentscheid durchzuführen, erklärte Bürgermeister Oliver Franz von der CDU am 26.01.2018 gegenüber der FAZ, er befürworte ein Vertreterbegehren über die Citybahn. Der Bürgerentscheid solle aber zeitgleich entweder mit der Landtagswahl im Oktober 2018 oder mit der OB-Wahl im Frühjahr 2019 durchgeführt werden, um eine „Zufallsmehrheit“ auszuschließen, wie sie im Falle eines Bürgerbegehrens denkbar sei.
Die SPD hat, wie schon zuvor OB Sven Gerich, nun offiziell in einer Pressemitteilung vom 26.01.2018 bekräftigt, sie spreche sich ebenfalls für einen Bürgerentscheid aus. Allerdings heißt es, der Bürgerentscheid solle erst dann durchgeführt werden, wenn alle Fakten im Rahmen der Entwurfsplanung mit Route, Technik und Kosten bekannt seien. Ein Bürgerentscheid sei daher voraussichtlich im Herbst 2019 durchzuführen.
Von den Grünen kommen dagegen Signale der Zurückhaltung. Wie die FAZ am 26.01.2018 berichtete, ist die Fraktionschefin der Grünen Frau Hinninger dafür, es beim Beschluss vom 21.12.2017 zu belassen und über ein Vertreterbegehren erst zusammen mit dem Grundsatzbeschluss zu debattieren. Ihr Parteikollege Herr Kowol ist sich jedoch sicher, dass es einen Bürgerentscheid geben wird, notfalls erzwungen durch ein von der FDP und der Bürgerinitiative durchgeführtes Bürgerbegehren.
Kommentar
Es wird also schon in Kürze besonders spannend. Möglicherweise werden schon in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.02.2018 die Weichen für einen Bürgerentscheid gestellt. Für ein Vertreterbegehren auf Durchführung eines Bürgerentscheids müsste jedoch eine Mehrheit von 2/3 der Stadtverordneten stimmen. Und über den genauen Zeitpunkt für einen Bürgerentscheid scheinen die Meinungen zwischen CDU einerseits und FDP und SPD andererseits noch auseinanderzugehen.
Wir befürworten eine möglichst schnelle Durchführung des von unserer Bürgerinitiative von Anfang an geforderten Bürgerentscheids und zwar zusammen mit der Landtagswahl im Oktober 2018. Dies gewährleistet eine hohe Wahlbeteiligung, so dass die erforderliche Wahlbeteiligung für einen wirksamen Bürgerentscheid von 25 % gewährleistet sein wird. Außerdem schont eine Zusammenlegung des Bürgerentscheids mit der Landtagswahl die Ressourcen.
Ein Abwarten bis zur Fertigstellung der Entwurfsplanung wird keine maßgeblichen neuen Erkenntnisse bringen, sondern lediglich weitere Planungskosten in Millionenhöhe verursachen. Für die Entscheidung der Bürger, ob sie eine Citybahn wollen oder nicht, spielt es eben keine Rolle, ob eine NKU einen etwas höheren oder geringeren Nutzenfaktor erbringt. Und es ist auch unbedeutend, wo die Citybahn ganz exakt fahren und Haltestellen bekommen würde. Das Projekt Citybahn berührt in erster Linie ganz grundsätzliche Fragen, die aber durch die bei der Onlinebeteiligung und den Infomessen gewonnenen Informationen längst hinreichend geklärt sind.