Bürgerentscheid CityBahn Wiesbaden – Website der Bürgerinitiative Mitbestimmung Citybahn

30.01.2018 – Sitzung Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr

30.01.2018 – Sitzung Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr

In der Ausschusssitzung ging es wieder einmal auch um die Citybahn und zwar laut Ziff. 4 der Tagesordnung  u.a. um die Berechnung der Kapazitäten von Bahnen und Bus. Auf Befragen erklärte Prof. Zemlin für ESWE Verkehr, nach „gesicherten Werten“  seien angeblich für einen Standardbus (Solobus) 70 Fahrgäste, für einen Gelenkbus 100 Fahrgäste, für einen überlangen Gelenkbus 110 Fahrgäste und für ein Fahrzeug der Citybahn 220 Fahrgäste zu kalkulieren. Das Bundesverkehrsministerium gehe sogar von Platz für 240 Fahrgäste aus.

Herr Prof. Zemlin nannte dann 3 Beispiele für Schienenfahrzeuge, welche angeblich für die Wiesbadener Citybahn geeignet seien:

  • Bombardier Flexity 2 (De Lijn/ Antwerpen) 265 PAX Breite 2,30 m / Länge 31,8 m
  • Bombardier „Cobra“ (ZVB/ Zürich) 238 PAX Breite 2,40 m / Länge 36,0 m
  • Siemens Avenio (MVG/ München) 216 PAX Breite 2.30 m / Länge 36,9 m

Kommentar

Es ist höchst bedauerlich, dass der Verkehrsausschuss sich von derart hanebüchenen Aussagen des Geschäftsführers von ESWE Verkehr hat abspeisen lassen.

Herrn Prof. Zemlin  hätte man sofort daran erinnern und vorhalten müssen, dass ESWE Verkehr in aller Öffentlichkeit auf der eigenen Homepage ganz andere Kapazitäten für die Busse angibt. In einem Beitrag über die Anschaffung 24 neuer Busse heißt es, dass ein Solobus der Firma Evobus 37 Sitz- und 57 Stehplätze, mithin Platz für 94 Fahrgäste habe. Ein Gelenkbus MAN Lion’s City GL mit 18,75 m Länge  biete 53 Sitz- und 93 Stehplätze, zusammen also Platz für 146 Fahrgäste. (hier gibt es einen alten Link zu dem erwähnten Beitrag von ESWE Verkehr; dieser Beitrag wurde aber im Sommer 2018 von ESWE gelöscht). Wird etwa auf der Homepage von ESWE Verkehr falsches Zahlenmaterial verbreitet? Haben etwa der von ESWE Verkehr genannte Solobus von Evobus und der Gelenkbus von MAN nicht zusammen Platz für 240 Fahrgäste? Sehr wohl stimmen diese Angaben von ESWE Verkehr! (Hinweis: aktuell werden seit Sommer 2018 bei ESWE Verkehr alle im Einsatz befindlichen Busse mit ihren Beförderungskapazitäten im Bereich Unternehmen – Zahlen und Fakten – Unser Fuhrpark aufgeführt.)  

Eine kurze Recherche bei den Bussen von Mercedes ergibt sogar noch größere Kapazitäten (hier geht es zur Übersicht der Busse von Mercedes). Ein Solobus Mercedes Citaro mit 12 m Länge hat laut Herstellerangaben 31 Sitz- und 74 Stehplätze, zusammen also schon 105 Plätze. Ein Gelenkbus Citaro G mit 4 Türen und 18,125 m Länge kommt auf 42 Sitz- und 121 Stehplätze, d.h. zusammen auf 163 Plätze. Beide Busse zusammen bieten Platz für 268 Fahrgäste. Natürlich ist klar, dass eine größere Zahl von Sitzplätzen und damit ein größerer Komfort auf Kosten der Stehplätze und des gesamten Platzangebots gehen muss. Will ein Verkehrsbetrieb seinen Kunden mehr Annehmlichkeit verschaffen, dann wird er die Kapazitäten seiner Busse reduzieren. Aber warum verschweigt Herr Prof. Zemlin in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer von ESWE Verkehr, was bei Bussen wirklich möglich ist?

Und zum Platzangebot einer Citybahn sagt Herr Prof. Zemlin auch nicht die ganze Wahrheit.

In der  Zusammenfassung der Machbarkeitsuntersuchung  vom November 2016 heißt es auf Seite 9 unter dem Begriff Haltestellen wörtlich: „Bahnsteiglänge: 60 m“ und unter dem Begriff Fahrzeuge wörtlich „Länge 30m bzw. 60m (Doppeltraktion)“. Eine Bahnsteiglänge von 60 m wäre folglich auf den cm lang genug, um einen Citybahnzug in Doppeltraktion von 2 x 30 m dort halten zu lassen. Die Maßangaben aus der Machbarkeitsstudie machen auch Sinn, denn die in Mainz eingesetzten Stadtbahnen „Variobahn“ der Fa. Stadler Rail haben eine Länge von 30 m pro Zug.

Unter Ziff. 1.5 der Projektbeschreibung zur Citybahn heißt es auf Seite 10 bei „Technische und betriebliche Grundlagen für die Bearbeitung“, die Herstellung der Strecke erfolge als Meterspurstrecke. Diese Meterspur ist zwingend, wenn die Citybahn das Mainzer Schienennetz mitbenutzen soll. Unter dem Unterpunkt Fahrzeuge heißt es: „Es ist von einem Einsatz von 1-Systemfahrzeugen für den 2-Richtungsbetrieb auszugehen“.

Herr Prof. Zemlin hat den Mitgliedern des Verkehrsausschusses zwar etwas von einem 31,8 m langen Fahrzeug der Fa. Bombardier des Typs Flexity 2 aus Antwerpen mit einer Kapazität von 265 Fahrgästen („PAXEN“) erzählt. Er hat den Ausschussmitgliedern aber leider verschwiegen, dass dieses Fahrzeug für den 1-Richtungsbetrieb konstruiert und damit für Wiesbaden ungeeignet ist. Falls dieses Modell aus Antwerpen auch als 2-Richtungsfahrzeug erhältlich sein sollte, so müsste man die Kapazität von 265 Fahrgästen deutlich reduzieren und zwar zum einen für den 2. Fahrstand im Gegenrichtungsverkehr und zum anderen für die doppelte Zahl von Türen. Bei einem 2-Richtungsfahrzeug müssen Türen nämlich auf beiden Seiten des Fahrzeugs vorhanden sein. Wir schätzen dass die Bombardier Flexity 2 als Model für den 2-Richtungsbetrieb nur deutlich unter 240 Personen aufnehmen kann. Und nur am Rande sei erwähnt, dass die Bombardier Flexity 2 aus Antwerpen in Doppeltraktion nicht an 60 m langen Bahnsteigen verkehren könnte, denn sie wäre ja 63,60 m lang.

Sodann hat Herr Prof. Zemlin als Referenzfahrzeug ein solches mit dem Namen „Cobra“ erwähnt, welches auf der Bombardier Flexity 2 basiert und in Zürich im Einsatz ist. Erstaunlicherweise bietet die „Cobra“ trotz einer stolzen Länge von 36 m und einer Breite von 2,40 aber nur  Platz für 239 Fahrgäste. Herr Prof. Zemlin hat zudem dann doch sehr kleinlaut einräumen müssen, dass die Bahnsteige für die Bombardier „Cobra“ sogar 2 x 36 m = 72 m lang sein müssten. Er hat jedoch kein Wort darüber verloren, ob und wenn ja seit wann die Planungen aus der Machbarkeitsstudie 2016 mit 60 m langen Bahnsteigen und 30 m langen Zügen nun etwa hinfällig sind und wer dies ggfs. so beschlossen haben soll. Oder enthält etwa die Machbarkeitsuntersuchung von 2016 gravierende Fehler bei der Kapazitätsgrundlage einer Citybahn und keiner hat es gemerkt? Von Transparenz einmal mehr keine Spur.

Herr Prof. Zemlin hat noch etwas anderes etwas Wichtigste vergessen zu erwähnen: Bei der „Cobra“ handelt es sich ebenfalls um ein 1-Richtungsfahrzeug. Und vergessen hat Herr Prof. Zemlin auch zu hinterfragen, ob denn die Mainzer Bestands-Haltstellen überhaupt geeignet wären, an ihren Bahnsteigen 72 m lange Doppelzüge aufzunehmen.

Der letzte Hinweis von Herrn Prof. Zemlin auf den Siemens Avenio macht es nicht besser, sondern nur schlimmer. Diese Fahrzeugserie ist modular aufgebaut und nur zu Segmenten von mindestens 2 und höchstens 8 Modulen zu je 9 m zu haben. Die Fahrzeuge mit 6 Modulen und einer Länge von 36,9 m Länge können dennoch nur 216 Personen aufnehmen. Das System Siemens Avenio ist aber unbeschadet seiner eher geringen Fahrgastkapazität nicht nur zu lang, sondern aus einem weiteren Grund ungeeignet: es ist nach unseren Recherchen grundsätzlich nicht für die Meterspur, sondern nur für die Normalspur erhältlich. Und auch das gesamte Münchener Straßenbahnnetz ist Normalspur. Das hätte Herr Prof. Zemlin eigentlich sehr einfach herausfinden können und müssen. 

Ein ganz konkretes Schienenfahrzeug auf Meterspur mit einer Länge von 30 m, ausgelegt für den 2-Richtungsbetrieb und mit einer Fahrgastkapazität von 240 Personen ist nach unseren Recherchen derzeit nicht auf dem Markt zu haben. Solche Fahrgastzahlen können nur Fahrzeuge im 1-Richtungsbetrieb oder auf Normalspur oder bei deutlich mehr als 30 m Länge aufnehmen. Ein der Projektbeschreibung entsprechendes Fahrzeug der Fa. Stadler Rail mit dem Namen Variobahn für den 2-Richtungsbetrieb und einer Länge von 29,62 m ist in Bochum/Gelsenkirchen im Einsatz. Es hat aber laut Herstellerangaben nur eine Kapazität von 64 Sitz- und 128 Stehplätzen, was zusammen 192  Plätze ergibt. Die Variobahn in Mainz ist für den 1-Richtungsverkehr, hat aber eine noch etwas geringere Kapazität von insgesamt nur 185 Personen. 

Im Ergebnis können mehrere Busse hintereinander bei gleicher Gesamtlänge mindestens so viele Personen befördern, wie die in Wiesbaden bisher geplante Citybahn. Herr Prof. Dr. Zemlin hat den Verkehrsausschuss somit schlicht falsch und unvollständig unterrichtet.  Wir finden das skandalös.