Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 16.02.2017 laut Beschluss Nr. 0069 und ausweislich Ziff. 1.1 zur Kenntnis genommen, dass [angeblich] seit Jahren die Fahrgastentwicklung in Wiesbaden deutlich über dem Bundesdurchschnitt liege und [angeblich] der öffentliche Verkehr nicht mehr alleine mit Bussen zu bewältigen sei. Unter anderem vor diesem Hintergrund wurde am 16.02.2017 beschlossen, den Magistrat zu ermächtigen, die Vor- und Entwurfsplanung für eine Citybahn und die Strecke Theodor-Heuss-Brücke bis Hochschule RheinMain Wiesbaden freizugeben.
Die aus CDU, Grünen und SPD bestehende Rathauskooperation bekam offenbar nun im Nachhinein Bedenken, ob denn die Wiesbadener Busse tatsächlich am Limit sind. Anders ist es nicht zu erklären, dass auf ihren Antrag – mit großer Verspätung – am 12.06.2018 im Ausschuss für Planung, Bauen und Verkehr dem Magistrat durch Beschluss Nr. 0110 wörtlich aufgeben wurde:
„über ESWE Verkehr die jeweilige Auslastung der meistgenutzten Buslinien in Wiesbaden darzustellen, auch im Hinblick auf den Tagesverlauf bzw. unter Angabe der besonders stark und besonders schwach frequentierten Zeitfenster sowie auch im Hinblick auf die jeweils eingesetzten Bustypen (Gelenkbusse etc.).“
Der darauf erstellte Magistratsbericht von Herrn Verkehrsdezernent Kowol vom 30.08.2018 überrascht uns nicht. Er bestätigt, dass die meistgenutzten Buslinien in Wiesbaden eben noch lange nicht „am Limit“ sind.
Dieser Bericht listet 16 der insgesamt 41 Wiesbadener Buslinien auf, welche die meistgenutzten sein sollen. Auf diesen 16 Linien werden sowohl Solobusse (KOM), als auch Gelenkbusse (GOM) eingesetzt. Bei den Personenkapazitäten seien für Solobusse 70 und für Gelenkbusse 100 Fahrgäste berücksichtigt worden. Der Erhebungszeitraum der Daten wird angegeben mit 01.01. bis 30.06.2018. Der Bericht enthält sodann eine tabellarische Übersicht der meistgenutzten 16 Buslinien sowie deren Haupt-Fahrtrichtung (Endhaltestelle). Daran schließt sich eine Spalte mit dem Zeitfenster der Spitzenauslastung, der maximalen Auslastung in % und dem eingesetzten Fahrzeugtyp an. Über die Auslastung und Zeiten der am geringsten genutzten bzw. der übrigen 25 Buslinien enthält der Bericht keine Angaben.
Die größte Auslastung von 90 % der Personenkapazität hat nach der Tabelle zum Bericht vom 30.08.2018 die Linie 23 in Richtung Schierstein Hafen im Zeitfenster von 12 bis 13 Uhr und zwar mit einem Solobus (KOM). Die geringste Auslastung von lediglich 55,7 % der Personenkapazität wird der Linie 37 in Richtung Wielandstraße im Zeitfenster von 7 bis 8 Uhr und zwar wiederum mit einem Solobus (KOM) zugewiesen. Die höchsten Auslastungen bei Gelenkbussen (GOM) betragen demgegenüber maximal 80 % der Personenkapazität und betreffen die Linien 14 Richtung Biebrich zwischen 7 und 8 Uhr sowie die Linie 27 Richtung Schelmengraben zwischen 13 und 14 Uhr.
Bis dahin kann also festgehalten werden, dass nach dem Bericht von Herrn Verkehrsdezernent Kowol keine der meistgenutzten Buslinien zu irgendeiner Tageszeit eine Auslastung von 100 % der von ihm bzw. ESWE Verkehr behaupteten Personenkapazität von 70 bzw. 100 Fahrgästen erreicht. Es bliebe vielmehr auch in den Spitzenzeiten immer noch ein Kapazitätspuffer von 10 % für die meistgenutzten Solobusse der Linie 23 und ein noch größerer Puffer von 19 % für die Gelenkbusse der Linien 14 und 27.
Man kann aber noch ein wenig weiter rechnen. Ist ein Solobus mit einer Kapazität von 70 Personen zur Spitzenstunde mit 90 % ausgelastet, so meint dies eine Zahl von 63 Fahrgästen und 7 weitere Fahrgäste hätten theoretisch noch bequem Platz. Ist dagegen ein Gelenkbus mit einer Kapazität von 100 Personen zu 81 % in der Spitzenzeit besetzt, so wären dies 81 Fahrgäste und es wäre noch bequem Platz für sogar 19 weitere Personen und niemand ist eingeengt.
Unterstellt, die am 30.08.2018 präsentierten Zahlen zu den meist genutzten Buslinien und der maximalen Auslastung zu bestimmten Uhrzeiten wären zutreffend, so wäre die Behauptung und auch jede rein subjektive Wahrnehmung einzelner, die Busse seien in Wiesbaden am Limit, durch Zahlen und Fakten widerlegt.
Die Schlussfolgerung, dass sogar die meistgenutzten Buslinien in Wiesbaden noch Kapazitätsreserven zwischen 10 % und teils sogar 44,3 % (Linie 37, s.o.) aufweisen, hat nichts mit dem Streit zu tun, welche Fahrgastkapazitäten die Solobusse und die Gelenkbusse in Wahrheit haben. Dies wird einmal mehr von Herrn Verkehrsdezernent Kowol in seinen Aussagen gegenüber dem Wiesbadener Kurier vom 20.09.2018 verkannt. Es geht nicht darum, ob 5 Fahrgäste auf einen qm im Bus „zusammengepfercht“ werden sollen oder müssten, sondern darum, dass schon nach dem Bericht vom 30.08.2018 ganz offensichtlich nicht unerhebliche Platzreserven in allen Bussen verbleiben.
Wie ESWE Verkehr aber eigentlich auf eine maximale Beförderungskapazität von nur 70 Personen bei einem Solobus und nur 100 bei einem Gelenkbus kommt, ist uns schleierhaft. Dabei handelt es sich um völlig willkürliche Zahlen, die nicht von Herstellerangaben oder sonstigen öffentlich nachprüfbaren Quellen abgeleitet werden können. Auch nicht aus Gesetzen und Vorschriften.
Ein kurzer Blick auf die Website von ESWE Verkehr bei „Unternehmen/Zahlen und Fakten“ oder die Hinweisschilder in den einzelnen Bussen ergibt, welche Zahl an Personen wie in zulässiger Weise höchstens im jeweiligen Bus transportiert werden darf. Diese zulässige Höchstzahl hat selbstverständlich nichts mit einem bestimmten (welchen eigentlich?) Komfortanspruch der Fahrgäste zu tun. Es wäre uns völlig neu, wenn ein ständig defizitär arbeitender ÖPNV dazu gehalten oder gar (gesetzlich) verpflichtet sein sollte, jedem potentiellen Fahrgast rund um die Uhr einen freien Sitzplatz zu garantieren. Ein ÖPNV ist kein Luxusgut, sondern etwas Notwendiges, bei welchem der Spagat zwischen den wünschenswerten und den wirtschaftlich vertretbaren Dingen zu beherrschen ist. Daher muss für jeden ÖPNV stets ein Standard aus Erreichbarkeit, Zeittakt und Komfort definiert werden, der sich nicht nur an Zeiten einer hohen Nachfrage, sondern auch an den Randzeiten orientieren muss.
Diese eigenen Angaben von ESWE Verkehr ergeben jedenfalls eine durchschnittliche Maximalkapazität für Solobusse von 36 Sitzplätzen, 1 Behindertenplatz und 55 Stehplätzen = 92 Personen und für Gelenkbusse von 50 Sitzplätzen, 1 Behindertenplatz und 95 Stehplätzen = 146 Personen.
Nimmt man nun die aus der Liste von Herrn Verkehrsdezernent Kowol vom 30.08.2018 ermittelten Fahrgäste auf den meistgenutzten Buslinien in der Spitzenauslastung und verteilt diese zunächst auf die unbestreitbar vorhandenen Sitzplätze in den jeweils eingesetzten Fahrzeugen, so verbleiben im schlimmsten Fall zu den jeweiligen Spitzenauslastungszeiten auf der Linie 23 selbst im Solobus nach Schierstein Hafen insgesamt 28 freie Stehplätze, auf der Linie 14 nach Biebrich 64 freie Stehplätze und auf der Linie 27 zum Schelmengraben 64 Stehplätze als Reserve. Gemeint sind zulässige Stehplätze, wie von ESWE Verkehr angegeben.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die unsere tabellarische Übersicht mit einer Darstellung der im Magistratsbericht vom 30.08.2018 enthaltenen Zahlen und einer ergänzenden Ermittlung der durchschnittlich in Solobussen und Gelenkbussen zur Verfügung stehenden Sitz- und (zulässigen) Stehplätze.
Eine vollständige Stellungnahme zu dem Magistratsbericht und der dazu ergangenen Berichterstattung in der Tagespresse enthält unsere Presseinformation vom 27.09.2018.