Bürgerentscheid CityBahn Wiesbaden – Website der Bürgerinitiative Mitbestimmung Citybahn

21.09.2018 – IHK Wiesbaden spricht sich gegen eine Citybahn aus

21.09.2018 – IHK Wiesbaden spricht sich gegen eine Citybahn aus

Bei der Vollversammlung am 19.09.2018 hat sich die IHK Wiesbaden in einem „Zwischenbeschluss“ mit einer denkbar deutlichen Mehrheit von 30 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen eine Citybahn ausgesprochen.

In der am 20.09.2018 veröffentlichten Pressemitteilung der IHK heißt es, diese Entscheidung sei auf Basis der derzeit bekannten Fakten zur Citybahn gefallen und eine Reihe von Voraussetzungen für ein solches Großprojekt sei noch ungeklärt. Nach der derzeitigen Faktenlage sei die IHK-Vollversammlung nicht davon überzeugt, dass die Citybahn ein geeignetes Mittel zur langfristigen Lösung der bestehenden Verkehrsprobleme darstelle. Die Citybahn sei wegen der starren Linienführung ungeeignet, um mit neuen technischen Entwicklungen in der Mobilität mithalten zu können. Das Stadtparlament in Wiesbaden und der Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises hätten es versäumt, Alternativen zur Citybahn zu untersuchen und dies öffentlich zu machen. So sei beispielsweise nicht plausibel gemacht worden, warum der Einsatz größerer Busse oder die elektronische Koppelung mehrerer Busse zu einem Verbund nicht die gleichen Kapazitätsvorteile liefere, wie eine Citybahn.

Die IHK werde den Fortgang der Planungen zu einer Citybahn konstruktiv-kritisch verfolgen und bei geänderter Faktenlage gegebenenfalls erneut in die Diskussion einsteigen. Für eine endgültige Beurteilung fordere die IHK eine seriös kalkulierte und transparente Nutzen-Kosten-Untersuchung inklusive Prüfung und Benennung von Alternativen zur Citybahn mit Blick auf Zukunftsfähigkeit, Beförderungskapazität, Wirtschaftlichkeit und Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die lokale Wirtschaft. Ebenso würden Berechnungen und ein Finanzierungskonzept zu den Folgekosten einer Citybahn angemahnt. Zudem solle eine Begleitstudie erstellt werden, wo durch eine Citybahn Straßenzüge aus- oder abgewertet würden und mit welchen Folgen Einzelhandel und Gastronomie im Umfeld der Streckenführung rechnen müssten.

Gegenstand der Pressemitteilung ist schließlich ein aus 7 Punkten bestehender detaillierter Forderungskatalog, in welchem u.a. auf die bestehende S-Bahn-Verbindung zwischen Mainz und Wiesbaden hingewiesen, eine bildliche und realistische Simulation einer Citybahn, ein Verkehrskonzept unter Einbeziehung aller unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer und eine Verträglichkeit der Citybahn mit dem Stadtbild unter Verzicht auf Oberleitungen gefordert wird.

Kommentar:

Die FAZ, die Frankfurter Rundschau und die VRM (u.a. Wiesbadener Kurier und Tageblatt) haben über den „Zwischenbeschluss“ der IHK vom 19.09.2018 bereits umgehend berichtet. Die beiden letzteren haben dabei besonders den vorläufigen Charakter des Beschlusses betont, dabei aber die Tragweite von der IHK geäußerten Bedenken und die erhobenen Forderungen verkannt. Selbst wenn Beeinträchtigungen des Stadtbilds oder von Einzelhandel und Gastronomie vermieden würden, so würde sich an der starren Linienführung einer Citybahn und ihrer Unvereinbarkeit mit neuen Entwicklungen in der Mobilität („Traffic on Demand“ und „Traffic per Pay“ als künftige Konkurrenz zum bisherigen ÖPNV), an den Einsatzmöglichkeiten größerer oder auch kleinerer flexibler und emissionsfreier Busse, an den dreimal so hohen Platzkilometer- und Lebenszykluskosten einer Straßenbahn im Vergleich zu E-Bussen sowie an den immensen Folgekosten einer Citybahn auch durch weitere Untersuchungen und Diskussionen nichts ändern. Im Gegenteil, die IHK wird diese durchweg berechtigten Bedenken auch künftig nicht aufgeben können.