Bürgerentscheid CityBahn Wiesbaden – Website der Bürgerinitiative Mitbestimmung Citybahn

01.09.2018 – CDU-Fraktion erklärt Bürgerentscheid als politisch nicht sinnvoll und als rechtlich unzulässig

01.09.2018 – CDU-Fraktion erklärt Bürgerentscheid als politisch nicht sinnvoll und als rechtlich unzulässig

In einem Pressebericht des Wiesbadener Kuriers vom 28.08.2018 heißt es, der Vorsitzende der CDU-Rathausfraktion Bernhard Lorenz halte einen Bürgerentscheid über die Citybahn politisch nicht für sinnvoll und rechtlich für unzulässig. Die Positionierung der CDU-Rathausfraktion zur Frage eines Bürgerentscheids war überfällig, sie ist in der Sache selbst aber grotesk.

Das Argument, ein Bürgerentscheid sei politisch nicht sinnvoll, weil es an Alternativvorschlägen fehle, fällt in zweierlei Hinsicht auf die CDU-Fraktion selbst zurück.

Zum einen stellt sich die Frage nach Alternativen zur Citybahn nur dann, wenn sie nicht bloßer Luxus, sondern wirklich notwendig wäre. Die Notwendigkeit der Citybahn wurde seitens der CDU-Fraktion im Sinne eines echten Versäumnisses aber nie wirklich überprüft, geschweige denn bewiesen. Unsere Bürgerinitiative führt seit nunmehr über 1 Jahr zahlreiche Argumente an, weshalb eine Citybahn nicht notwendig ist. Mit diesen Argumenten hat sich Herr Lorenz offenbar noch nie auseinandergesetzt und schon bis dahin seine Hausaufgaben nicht gemacht.

Zum anderen wäre es nicht Aufgabe der Bürgerinnen und Bürger, aus ihren privaten Mitteln alternative Verkehrskonzepte zu entwickeln und gar noch durch Fachleute überprüfen zu lassen. Vielmehr ist es die ureigene Aufgabe der gewählten Stadtverordneten, beizeiten angeblich notwendige Alternativen zu benennen und zu untersuchen. Es ist ein Unding wenn Herr Lorenz einen Bürgerentscheid wegen eines weiteren Versäumnisses ablehnt, welches seine CDU-Rathausfraktion mit zu verantworten hätte.

Die rechtlichen Bedenken von Herrn Lorenz werden von uns selbstverständlich nicht geteilt, sie sind nur vorgeschoben. Herr Lorenz ist zwar Jurist, aber augenscheinlich kein Experte für Kommunal- und Verwaltungsrecht.

So hat sich Hessen zweifellos nicht dem Rheinland-Pfälzischen Gemeinderecht unterzuordnen. Das Erfordernis eines Planfeststellungsverfahrens hindert weder nach der Hessischen Gemeindeordnung, noch nach anderen bundesrechtlichen Vorschriften einen Bürgerentscheid in Hessen. Außerdem hat die Stadtverordnetenversammlung bislang aus guten Gründen überhaupt noch keinen „Grundsatzbeschluss“ zum Bau und Betrieb einer Citybahn in Wiesbaden gefasst, sondern diesen zurückgestellt. Herr Lorenz irrt des Weiteren zur Rechtsnatur eines Luftreinhalteplans und zum Umfang des Vertrauensschutzes der „Regionalpartner“ Mainz und Rheingau-Taunus-Kreis.

Und schließlich scheint Herrn Lorenz nicht bewusst zu sein, dass seine Fraktion nur über 20 Sitze in der Stadtverordnetenversammlung verfügt, so dass rechnerisch die nötige 2/3-Mehrheit für ein Vertreterbegehren auch anders erreicht und dadurch ein Bürgerentscheid ermöglicht werden könnte.

Falls die Stadtverordnetenversammlung keinen Bürgerentscheid durch ein Vertreterbegehren ermöglichen sollte, so wird ein Bürgerentscheid früher oder später durch ein Bürgerbegehren erzwungen.

Wir haben zu den Äußerungen von Herrn Lorenz in dieser  Presseinformation noch  ausführlicher Stellung genommen.