(11.11.20) Die CityBahn GmbH vollständig auflösen!
Dieser Text stammt von Klaus Duda, vielen Dank dafür.
Nach dem deutlichen Ergebnis des Bürgerentscheids gegen die City-Bahn haben erfreulich viele City-Bahn-Befürworter den Vorschlag der BI Mitbestimmung aufgegriffen und sich für die Reaktivierung der Aartalbahn für den Personenverkehr ausgesprochen. Neben Herrn Kowol waren dies auch Landrat Kilian, der Taunussteiner Bürgermeister Zehner und sogar der Verkehrsdezernent des Kreises, Herr Döring, der kurz nach dem Bürgerentscheid noch durch einen öffentlichen giftigen Kommentar unangenehm aufgefallen war.
Wir freuen uns über diesen, wenn auch späten, Sinneswandel. Der Idee von Bürgermeister Sandro Zehner aus Taunusstein, die im WK vom 09.11.2020 und der FAZ vom 07.11.2020 wiedergegeben wurde, die CityBahn GmbH in eine Aar-Taunus-Ringbahn GmbH umzuwidmen, widersprechen wir jedoch mit Nachdruck. Zu groß ist die Gefahr, dass Kosten, Verpflichtungen und Hinterzimmer-Absprachen aus City-Bahn-Zeiten in das Projekt Aartalbahn-Reaktivierung verschleppt werden.
Das neue Projekt muss unbelastet von Altkosten und Altverpflichtungen begonnen werden. Die CityBahn GmbH muss daher vollständig abgewickelt werden, mit Kassensturz und vor allem mit Beendigung aller Verträge mit Funktionsträgern, Planungsbüros und insbesondere Kommunikations-Agenturen. Die Strukturen, die Wiesbaden gegen den Bürgerwillen mit der City-Bahn zwangsbeglücken wollten, und dabei Millionen aus Steuermitteln für „Kommunikation“ bzw. Pro-City-Bahn- Propaganda ausgegeben haben, müssen vollständig aufgelöst werden.
Der neue Stab muss aus Fachleuten bestehen, die sachorientiert und ergebnisoffen arbeiten und nicht aus Ideologen, die eine bestimmte politische Idee durchsetzen wollen.
Durch einen Kassensturz muss ganz klar werden, was das Abenteuer City-Bahn die Stadt Wiesbaden und ihre Bürger letztendlich gekostet hat, ohne dass finanzielle und sonstige Verpflichtungen im neuen Projekt versteckt werden können.
Die Reaktivierung der Aartalbahn wird ein Projekt der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz und ggf. des Bundes werden, bei dem die Anliegerkommunen selbstverständlich beteiligt werden müssen. Die ESWE-Verkehr darf aber nur dort mitsprechen, wo es darum geht, die Verknüpfung und Koordination von Bahn- und Busverkehr abzustimmen. Es werden daher eine andere Organisationsform und andere Beteiligte gebraucht.