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30.8.2020 – Richtigstellung WK 2020-08-14

30.8.2020 – Richtigstellung WK 2020-08-14

(30.8.20) Richtigstellungen zum Artikel im Wiesbadener Kurier vom 14.8.2020: (Text von Klaus Duda, Originaldatum 20.8.20, Hervorhebungen von wb)

In ihrem „Rheingehört! #13“ vom 8.7.2020 verkündet Frau Leubner vom WK, dass sie sich bei ihren zukünftigen Beiträgen auf die Fakten konzentrieren will. Im WK vom Fr. 14.08.2020 bietet sie dem City-Bahn Chefplaner Martin Pächer jedoch fast eine ganze Zeitungsseite als Forum für seine einseitige pro City-Bahn-Sicht der Fakten.

Daher diese Richtigstellung:

Eigener Bahnkörper:

Hauptgrund des eigenen Bahnkörpers ist es der Bahn einen freien Fahrweg zu garantieren, so dass sie nicht innerhalb der Sichtweite bremsen können muss (gem. BoStrab) sondern im signalisierten Betrieb mit vorgegebener Streckengeschwindigkeit fahren darf (analog EBO). Jede konkurrierende Nutzung könnte Kollisionen verursachen und muss daher ausgeschlossen werden. Der eigene Bahnkörper darf weder von Fußgängern, Radfahrern, Autos oder Bussen überquert werden und auch nicht als Parkfläche missbraucht werden. Um dies innerhalb der Stadt sicherzustellen, werden wohl Abgrenzungen (von Ketten bis hin zu Zäunen) beiderseits des eigenen Bahnkörpers notwendig sein, sonst kann es schwere Unfälle geben.

Mit anderen Worten: Betreten verboten für den Schienenbereich und damit keine Möglichkeit, die Trasse zu überqueren. Die Citybahn verbindet nicht, sie teilt die Stadt.

Die anderen Verkehrsteilnehmer, die den Bereich des eigenen Bahnkörpers vorher genutzt haben, müssen verdrängt und ferngehalten werden.

Jegliche Querung anderer Verkehrsteilnehmer ist nur außerhalb des eigenen Bahnkörpers zulässig, wo die Bahn dann in permanenter Bremsbereitschaft fahren muss.

Nicht vergessen: Das ganze Finanzierungskonzept steht und fällt mit Fördergeldern von Bund und Land. Die gibt es aber nur, wenn die Citybahn überwiegend auf einem eigenen Gleiskörper verläuft.

Straßenbündige Schienen:

Schienen in den Straßen sind meist Rillenschienen, die den Weg für den Spurkranz freihalten. In der Rille sammelt sich jedoch auch der Straßenschmutz und erfordert Reinigung mit Spezialfahrzeugen. Die Rille kann auch leicht zur Falle für Fahrradreifen werden, was dann meist zum Sturz des Radfahrenden führt. Bremsen von Autos mit einem Rad auf einer Schiene und dem anderen auf dem Asphalt kann wegen des unterschiedlichen Grips auch zu unangenehmen Überraschungen führen.

So ganz ungestört sind die anderen Verkehrsteilnehmer daher nicht.

Rasengleise:

Auch das „Rasengleis“ besteht aus einer gleisbreiten lastverteilenden meist zementgebundenen Tragschicht über dem anstehenden Boden, darüber Schwellen (längs oder quer) und drauf gelagert die Schienen. Der Rasen ist eine Fassade für ein gefälligeres und ökologischeres Aussehen. Der Rasen zwischen den Schienen hat keine Verbindung zum natürlichen Untergrund und erfordert daher laufende Pflege (Wässern, Mähen, Düngen). Wenn die Schienen z.B. nach Untergrundsetzungen neu gerichtet werden müssen, muss der Rasen entfernt und hinterher neu aufgebaut werden.

Ein Rasengleis ist schön für Ökologie und Optik, erfordert aber höhere Herstellungskosten – die bisher in den Kostenrechnungen nicht berücksichtigt wurden –  und laufende Wartung und Pflege. Außerdem wird ein Rasengleis eine Abtrennung erfordern, um das Rasengleis zu schützen. Die Konsequenz: Bereiche, in denen „Betreten verboten“ gelten wird. Neuerdings finden sich diese Elemente sogar in den schönen Bildchen, die zur Citybahn verbreitet werden – Absperrketten oder Querungen, die bedeuten, daß eben anderswo die Gleise nicht so einfach überschritten werden können.

Schotterbett:

Das Schotterbett mit Querschwellen ist die klassische, kostengünstigste und wartungsfreundlichste Bauart für Gleise. Das Richten der Gleise ist primär wegen der Vertikalverschiebung der Schienen (Setzung) erforderlich, weniger wegen der Temperaturänderung (Horizontalverschiebung) und bei dieser Bauform leicht durch automatisierte Stopfmaschinen realisierbar.

Bei den oben genannten Bauformen als Rasengleis oder mit bündigen Schienen in Asphalt oder Pflaster erfordert der Ausgleich von Setzungen, dass Rasen, Pflaster oder Asphalt zunächst beseitigt und nach den Richtarbeiten neu hergestellt werden müssen.

Auch für die laufende Wartung ist das Schotterbett daher die kostengünstigste Bauform.

Klaus Duda

20.08.2020